Information - FAQ
Aus den folgenden Themenbereichen haben wir für Sie häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf zusammengestellt. Wählen Sie einen Themenbereich aus, indem Sie ihn anklicken.
Gottesdienste und Seelsorge
Ich bin nicht in der Kirche. Darf ich einen Gottesdienst besuchen?
Der Gottesdienst ist prinzipiell öffentlich und kann von jedem/jeder Interessierten besucht werden. Kirchenmitgliedschaft wird nicht abgefragt.
Ich kann das Haus nicht mehr verlassen. Ich möchte dennoch das Abendmahl einnehmen. An wen kann ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre Pastorin/Ihren Pastor.
Gibt es in der evangelischen Kirche eine Beichte?
Die Beichte ist ein Bekenntnis von Schuld und Versagen, das unterschiedliche Formen haben kann. In der evangelischen Kirche gibt es die Form der allgemeinen Beichte, in der jeder Mensch Gott im Stillen seine Verfehlungen bekennt und dann vom Pastor/in die Vergebung der Sünden zugesprochen bekommt (zum Teil unter Auflegung der Hände). Diese Form der allgemeinen Beichte wird in den Abendmahlsgottesdiensten und an besonderen Tagen im Kirchenjahr gefeiert. Daneben gibt es aber auch die Form der Einzelbeichte, in der in einem persönlichen Gespräch mit dem Pastor/in Schuld und Versagen unter vier Augen bekannt werden und auch die Lossprechung (Absolution) in einem Ritual erteilt wird. Für die Beichte gilt in besonderem Maße das Seelsorgegeheimnis, des jeden Pastor zum absoluten Stillschweigen über alle Mitteilungen in der Beichte verpflichtet.
Kann ich einem Pastor oder einer Pastorin alles anvertrauen?
Pastorinnen/Pastorenn haben bei der Ordination versprochen, das Seelsorgegeheimnis zu bewahren. Das Seelsorgegeheimnis verpflichtet jeden Pastor/jede Pastorin zum absoluten Stillschweigen über alle Mitteilungen.
Wenn ich Fragen oder Probleme habe - kann ich bei einem Pastor oder einer Pastorin einfach anrufen oder zu ihm oder zu ihr gehen?
Sie können jederzeit anrufen oder persönlich kommen. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie jemanden antreffen, dann vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin.
Der Gottesdienst ist prinzipiell öffentlich und kann von jedem/jeder Interessierten besucht werden. Kirchenmitgliedschaft wird nicht abgefragt.
Ich kann das Haus nicht mehr verlassen. Ich möchte dennoch das Abendmahl einnehmen. An wen kann ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre Pastorin/Ihren Pastor.
Gibt es in der evangelischen Kirche eine Beichte?
Die Beichte ist ein Bekenntnis von Schuld und Versagen, das unterschiedliche Formen haben kann. In der evangelischen Kirche gibt es die Form der allgemeinen Beichte, in der jeder Mensch Gott im Stillen seine Verfehlungen bekennt und dann vom Pastor/in die Vergebung der Sünden zugesprochen bekommt (zum Teil unter Auflegung der Hände). Diese Form der allgemeinen Beichte wird in den Abendmahlsgottesdiensten und an besonderen Tagen im Kirchenjahr gefeiert. Daneben gibt es aber auch die Form der Einzelbeichte, in der in einem persönlichen Gespräch mit dem Pastor/in Schuld und Versagen unter vier Augen bekannt werden und auch die Lossprechung (Absolution) in einem Ritual erteilt wird. Für die Beichte gilt in besonderem Maße das Seelsorgegeheimnis, des jeden Pastor zum absoluten Stillschweigen über alle Mitteilungen in der Beichte verpflichtet.
Kann ich einem Pastor oder einer Pastorin alles anvertrauen?
Pastorinnen/Pastorenn haben bei der Ordination versprochen, das Seelsorgegeheimnis zu bewahren. Das Seelsorgegeheimnis verpflichtet jeden Pastor/jede Pastorin zum absoluten Stillschweigen über alle Mitteilungen.
Wenn ich Fragen oder Probleme habe - kann ich bei einem Pastor oder einer Pastorin einfach anrufen oder zu ihm oder zu ihr gehen?
Sie können jederzeit anrufen oder persönlich kommen. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie jemanden antreffen, dann vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin.
Tod/Trauer/Bestattung
Was ist im Todesfall zu tun? Hier finden Sie eine kurze Checkliste!
Das Thema Tod wird heute meist verdrängt. Wenn er dann eintritt, sind die Hinterbliebenen in einer emotionalen Ausnahmesituation und viele auch ratlos.
Wenn ein Angehöriger stirbt, kommt auf die Hinterbliebenen, die nicht selten schockiert und gelähmt sind, einiges zu - sowohl organisatorisch als auch finanziell. Dazu hier einige wichtige hilfreiche Hinweise:
Totenschein:
Bei einem Sterbefall in der Wohnung, was heute eher die Ausnahme ist, muss ein Arzt gerufen werden, der den Totenschein ausstellt.
Sterbeurkunde:
Sie wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Dafür müssen Totenschein, Geburtsurkunde, Personalausweis des Verstorbenen sowie je nach Familienstand Heiratsurkunde, Scheidungsurteil und falls vorhanden Familienstammbuch vorgelegt werden.
Benachrichtigung:
Verwandte und Freunde informieren, gegebenenfalls den Arbeitgeber.
Bestatter:
Viele Aufgaben kann das Bestattungsunternehmen erledigen. Zum Beispiel die Überführung, die hygienische Versorgung und Einsargung des Verstorbenen, den Erwerb des Grabes über die Friedhofsverwaltung, die gesamte Organisation von Trauerfeier und Bestattung, das Trauermahl, Zeitungsanzeigen sowie die Information von Krankenkasse und Versicherungen. Nicht nur aus Kostengründen sollte man jedoch überlegen, was man davon selbst übernehmen will. Das könnte die Terminabsprache mit der Friedhofsverwaltung und dem Pastor und die Aufgabe der Todesanzeigen sein. Auch das Tragen und Absenken des Sarges dürfen Freunde und Verwandte übernehmen.
Bestattung:
Bei einer Erdbestattung muss das Nutzungsrecht bei einer vorhandenen Grabstätte verlängert werden oder bei nicht vorhandener Grabstätte erworben werden. Für eine Feuerbestattung/Urnenbestattung muss eine Willenserklärung des nächsten Angehörigen oder eine Verfügung des Verstorbenen vorliegen. Hier findet in jedem Fall eine zweite Leichenschau im Krematorium statt. Über die möglichen Bestattungsarten gibt die Friedhofsverwaltung oder das Bestattungsunternehmen Auskunft.
Grab:
Spätestens sechs Wochen nach der Beisetzung sollte die Grabpflege und nach spätestens sechs Monaten die Aufstellung des Grabsteines organisiert werden.
Hinterbliebene:
Versicherungen und Banken informieren. Nachlass und Erbe regeln. Gegebenenfalls Rentenansprüche anmelden. Wenn nötig: Mietvertrag, Telefon, Rundfunk/Fernsehen, Strom/Gas/Wasser kündigen/abmelden.
Ein Angehöriger stirbt. Gibt es Möglichkeiten der seelsorgerlichen Begleitung?
Ja. Melden Sie sich einfach bei Ihrem zuständigen Pastor/Ihrer zuständigen Pastorin (oder einer Pastorin/einem Pastor nach Wunsch) und vereinbaren Sie einen Besuchstermin. Es ist dann auch möglich, ein Haus-Abendmahl zu feiern.
Welcher Pastor/welche Pastorin ist für mich zuständig?
Telefonnummern der PastorInnen im Gemeindebrief.
Wie lange darf ein Verstorbener im Haus bleiben?
Bis zu 24 Stunden. Wenn jemand zu Hause stirbt, muss also nicht alles in Eile geschehen. Die wichtigste außenstehende Person ist zunächst der Hausarzt. Hat dieser den Tod festgestellt, kann man sich Zeit nehmen. Stellen Sie sich dann die Frage: Welche Angehörigen sollten sofort benachrichtigt werden, damit sie ggf. die Möglichkeit haben, zu kommen, noch bevor der Verstorbene aus dem Haus getragen wird. Ein Verstorbener kann zu Hause vom Bestatter so aufgebahrt werden, dass auch andere Nahestehende von ihm Abschied nehmen können. Auch im Krankenhaus oder im Alten- und Pflegeheim sollte Zeit und Raum für diesen ‚ersten Abschied' sein. Es kann nötig sein, das Personal gezielt darauf anzusprechen. Sie können eine Pastorin oder einen Pastor der Kirchengemeinde bitten, den Abschied zu Hause oder im Krankenzimmer mit einer schlicht gestalteten Aussegnung (Gebet, Bibelwort, Segen) zu begleiten. In aller Regel wird innerhalb weniger Stunden jemand kommen können.
Welcher Pastor / welche Pastorin ist für mich zuständig?
Telefonnummern der PastorInnen im Gemeindebrief.
Wie bereite ich mich auf das Gespräch mit der Pastorin bzw. dem Pastor vor?
Gehen sie in Gedanken - ggf. zusammen mit den anderen, die an dem Gespräch teilnehmen - einmal durch das Leben des verstorbenen Menschen. Welche Bedeutung hat dieser Mensch für Sie und ihr eigenes Leben? Wie geht es Ihnen jetzt?
Wenn Sie möchten, machen Sie für sich selbst ein paar Notizen. Für den Pastor/die Pastorin ist das aber nicht nötig.
Unser Kind ist vor der Taufe/Geburt gestorben. Kann es kirchlich bestattet werden?
Ja, wenn die Eltern es wünschen, wird das Kind kirchlich bestattet.
Kann ein Angehöriger, der aus der Kirche ausgetreten ist, trotzdem kirchlich bestattet werden?
Das ist in das seelsorgerliche Ermessen der Pastorin/des Pastors gelegt. Bedenken Sie: Die Pastorin/der Pastor ist beim Tod eines Menschen in erster Linie Seelsorgerin/Seelsorger für die Zurückbleibenden. Fragen Sie also Ihre Pastorin/Ihren Pastor.
Welcher Pastor/welche Pastorin ist für mich zuständig?
Telefonnummern der PastorInnen im Gemeindebrief.
Was kostet eine Bestattung?
Die kirchliche Begleitung ist kostenfrei. Sie schließt den Dienst eines Pastors/einer Pastorin und - sofern die Trauerfeier/Bestattung in Halstenbek oder Rellingen stattfindet - den einer Organistin ein. Die sonstigen Kosten sind je nach Aufwand sehr unterschiedlich. Details erfahren Sie am besten von einem Bestattungsunternehmer.
Kann jemand, der Selbstmord begangen hat, kirchlich bestattet werden?
Ja, wenn die Angehörigen es wünschen, wird ein Mensch, der Selbstmord begangen hat, kirchlich bestattet.
Kann ich wünschen, welcher Pastor oder welche Pastorin die Bestattung durchführen soll?
Ja, vorausgesetzt die Pastorin/der Pastor ist an dem von Ihnen gewünschten Termin nicht verhindert. Wenn kein besonderer Wunsch geäußert wird, übernimmt in der Regel der/die für Sie zuständige Pastor/Pastorin die Bestattung. Die Terminabsprachen kann der Bestattungsunternehmer für Sie erledigen.
Welcher Pastor / welche Pastorin ist für mich zuständig?
Das Thema Tod wird heute meist verdrängt. Wenn er dann eintritt, sind die Hinterbliebenen in einer emotionalen Ausnahmesituation und viele auch ratlos.
Wenn ein Angehöriger stirbt, kommt auf die Hinterbliebenen, die nicht selten schockiert und gelähmt sind, einiges zu - sowohl organisatorisch als auch finanziell. Dazu hier einige wichtige hilfreiche Hinweise:
Totenschein:
Bei einem Sterbefall in der Wohnung, was heute eher die Ausnahme ist, muss ein Arzt gerufen werden, der den Totenschein ausstellt.
Sterbeurkunde:
Sie wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Dafür müssen Totenschein, Geburtsurkunde, Personalausweis des Verstorbenen sowie je nach Familienstand Heiratsurkunde, Scheidungsurteil und falls vorhanden Familienstammbuch vorgelegt werden.
Benachrichtigung:
Verwandte und Freunde informieren, gegebenenfalls den Arbeitgeber.
Bestatter:
Viele Aufgaben kann das Bestattungsunternehmen erledigen. Zum Beispiel die Überführung, die hygienische Versorgung und Einsargung des Verstorbenen, den Erwerb des Grabes über die Friedhofsverwaltung, die gesamte Organisation von Trauerfeier und Bestattung, das Trauermahl, Zeitungsanzeigen sowie die Information von Krankenkasse und Versicherungen. Nicht nur aus Kostengründen sollte man jedoch überlegen, was man davon selbst übernehmen will. Das könnte die Terminabsprache mit der Friedhofsverwaltung und dem Pastor und die Aufgabe der Todesanzeigen sein. Auch das Tragen und Absenken des Sarges dürfen Freunde und Verwandte übernehmen.
Bestattung:
Bei einer Erdbestattung muss das Nutzungsrecht bei einer vorhandenen Grabstätte verlängert werden oder bei nicht vorhandener Grabstätte erworben werden. Für eine Feuerbestattung/Urnenbestattung muss eine Willenserklärung des nächsten Angehörigen oder eine Verfügung des Verstorbenen vorliegen. Hier findet in jedem Fall eine zweite Leichenschau im Krematorium statt. Über die möglichen Bestattungsarten gibt die Friedhofsverwaltung oder das Bestattungsunternehmen Auskunft.
Grab:
Spätestens sechs Wochen nach der Beisetzung sollte die Grabpflege und nach spätestens sechs Monaten die Aufstellung des Grabsteines organisiert werden.
Hinterbliebene:
Versicherungen und Banken informieren. Nachlass und Erbe regeln. Gegebenenfalls Rentenansprüche anmelden. Wenn nötig: Mietvertrag, Telefon, Rundfunk/Fernsehen, Strom/Gas/Wasser kündigen/abmelden.
Ein Angehöriger stirbt. Gibt es Möglichkeiten der seelsorgerlichen Begleitung?
Ja. Melden Sie sich einfach bei Ihrem zuständigen Pastor/Ihrer zuständigen Pastorin (oder einer Pastorin/einem Pastor nach Wunsch) und vereinbaren Sie einen Besuchstermin. Es ist dann auch möglich, ein Haus-Abendmahl zu feiern.
Welcher Pastor/welche Pastorin ist für mich zuständig?
Telefonnummern der PastorInnen im Gemeindebrief.
Wie lange darf ein Verstorbener im Haus bleiben?
Bis zu 24 Stunden. Wenn jemand zu Hause stirbt, muss also nicht alles in Eile geschehen. Die wichtigste außenstehende Person ist zunächst der Hausarzt. Hat dieser den Tod festgestellt, kann man sich Zeit nehmen. Stellen Sie sich dann die Frage: Welche Angehörigen sollten sofort benachrichtigt werden, damit sie ggf. die Möglichkeit haben, zu kommen, noch bevor der Verstorbene aus dem Haus getragen wird. Ein Verstorbener kann zu Hause vom Bestatter so aufgebahrt werden, dass auch andere Nahestehende von ihm Abschied nehmen können. Auch im Krankenhaus oder im Alten- und Pflegeheim sollte Zeit und Raum für diesen ‚ersten Abschied' sein. Es kann nötig sein, das Personal gezielt darauf anzusprechen. Sie können eine Pastorin oder einen Pastor der Kirchengemeinde bitten, den Abschied zu Hause oder im Krankenzimmer mit einer schlicht gestalteten Aussegnung (Gebet, Bibelwort, Segen) zu begleiten. In aller Regel wird innerhalb weniger Stunden jemand kommen können.
Welcher Pastor / welche Pastorin ist für mich zuständig?
Telefonnummern der PastorInnen im Gemeindebrief.
Wie bereite ich mich auf das Gespräch mit der Pastorin bzw. dem Pastor vor?
Gehen sie in Gedanken - ggf. zusammen mit den anderen, die an dem Gespräch teilnehmen - einmal durch das Leben des verstorbenen Menschen. Welche Bedeutung hat dieser Mensch für Sie und ihr eigenes Leben? Wie geht es Ihnen jetzt?
Wenn Sie möchten, machen Sie für sich selbst ein paar Notizen. Für den Pastor/die Pastorin ist das aber nicht nötig.
Unser Kind ist vor der Taufe/Geburt gestorben. Kann es kirchlich bestattet werden?
Ja, wenn die Eltern es wünschen, wird das Kind kirchlich bestattet.
Kann ein Angehöriger, der aus der Kirche ausgetreten ist, trotzdem kirchlich bestattet werden?
Das ist in das seelsorgerliche Ermessen der Pastorin/des Pastors gelegt. Bedenken Sie: Die Pastorin/der Pastor ist beim Tod eines Menschen in erster Linie Seelsorgerin/Seelsorger für die Zurückbleibenden. Fragen Sie also Ihre Pastorin/Ihren Pastor.
Welcher Pastor/welche Pastorin ist für mich zuständig?
Telefonnummern der PastorInnen im Gemeindebrief.
Was kostet eine Bestattung?
Die kirchliche Begleitung ist kostenfrei. Sie schließt den Dienst eines Pastors/einer Pastorin und - sofern die Trauerfeier/Bestattung in Halstenbek oder Rellingen stattfindet - den einer Organistin ein. Die sonstigen Kosten sind je nach Aufwand sehr unterschiedlich. Details erfahren Sie am besten von einem Bestattungsunternehmer.
Kann jemand, der Selbstmord begangen hat, kirchlich bestattet werden?
Ja, wenn die Angehörigen es wünschen, wird ein Mensch, der Selbstmord begangen hat, kirchlich bestattet.
Kann ich wünschen, welcher Pastor oder welche Pastorin die Bestattung durchführen soll?
Ja, vorausgesetzt die Pastorin/der Pastor ist an dem von Ihnen gewünschten Termin nicht verhindert. Wenn kein besonderer Wunsch geäußert wird, übernimmt in der Regel der/die für Sie zuständige Pastor/Pastorin die Bestattung. Die Terminabsprachen kann der Bestattungsunternehmer für Sie erledigen.
Welcher Pastor / welche Pastorin ist für mich zuständig?
Glaube/Kirche/Kirchengemeinde
Wie kann ich in die Kirche eintreten?
Wenn Sie getauft sind:
Sie erklären dies durch eine Unterschrift auf einem entsprechenden Formular. Das bekommen Sie in den Kirchenbüros. Wenn Sie uns anrufen, können wir es Ihnen auch zuschicken. Es ist auch möglich, sich das Formular über diese Internet-Seite ausdrucken zu lassen.
Neben der eigentlichen Erklärung brauchen wir von Ihnen Angaben zur Taufe, ggf. zur Konfirmation und zum Austritt. Falls Sie Probleme haben, die jeweiligen Orte und Termine anzugeben, helfen wir Ihnen.
Mit Ihrer Erklärung (und der Unterschrift der/des zuständigen Pastorin/Pastors) sind Sie wieder Mitglied der Ev.-Luth. Kirche Nordelbien. Sie gehören dann jeweils zu der Kirchengemeinde Ihres Wohnortes.
Wenn Sie nicht getauft sind:
Sie werden Mitglied der Kirche durch die Taufe. Es werden in unserer Gemeinde immer wieder auch Erwachsene getauft. Wenden Sie sich an eine Pastorin/einen Pastor.
Welcher Pastor/welche Pastorin ist für mich zuständig?
Das Formular "(Wieder-) Eintritt" bekommen Sie hier.
Ab welchem Alter kann ein Jugendlicher in die Kirche eintreten oder austreten?
In Deutschland wird man mit Vollendung des 14. Lebensjahres religionsmündig und entscheidet dann selbst über die Zugehörigkeit zur Kirche. Deshalb findet die Konfirmanden-Zeit und die Konfirmation zu diesem Zeitpunkt statt.
Kann ich statt der Kirchensteuer andere Formen der Bezahlung wählen (Spenden)?
Nein. Die Kirchensteuer ist Grundlage für die Finanzierung der kirchlichen Aufgaben. Sie ist sozial weitestgehend gerecht und mit einem geringeren Verwaltungsaufwand als alle anderen denkbaren Finanzierungssystem verbunden.
Kann ich die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde wechseln ohne den Wohnort zu wechseln?
Ja. Am einfachsten ist es, wenn Sie sich an das Kirchenbüro der Gemeinde wenden, zu der Sie wechseln möchten. Sie stellen dort einen Umgemeindungsantrag. Die Erziehungsberechtigten können diesen Antrag auch für ihre Kinder unter 14 Jahren stellen.
Was kostet mich die Mitgliedschaft in der Kirche?
9% der Einkommens- bzw. Lohnsteuer.
Wie kann ich aus der Kirche austreten?
Der Austritt aus der Kirche wird gegenüber dem Staat erklärt. In Halstenbek konkret gegenüber dem Standesamt im Rathaus. Diese Regelung wurde auf staatlichen Wunsch in den entsprechenden Verträgen zwischen Staat und Kirche vereinbart. Die kommunale Verwaltung verlangt für den Austritt eine Gebühr. Der Staat will mit dieser Regelung erreichen, das auf Austrittswillige kein Druck ausgeübt wird. Falls Sie mit dem Gedanken spielen, aus der Kirche auszutreten, bieten wir Ihnen gerne ein Gespräch darüber an. Ihre Entscheidung wird in jedem Fall respektiert.
Ich bin neuzugezogen. Wie erfahre ich, welcher Pastor oder welche Pastorin für mich zuständig ist?
Wenn sie neuzugezogen sind, bekommen Sie von uns Begrüßungsschreiben. Es dauert allerdings sehr lange, bis wir von den Meldebehörden Ihren Namen und Ihre Anschrift bekommen. Deshalb kann es mehr als 6 Monate dauern, bis Sie das Schreiben erhalten. Deshalb geben wir Ihnen hier die Möglichkeit, schon einmal herauszufinden, wer zuständig ist.
Welcher Pastor/welche Pastorin ist für mich zuständig?
Telefonnummern der PastorInnen im Gemeindebrief.
An wen wende ich mich, wenn ich ehrenamtlich in der Kirchengemeinde mitarbeiten möchte?
An eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter, eine Pastorin/einen Pastor der Kirchengemeinde. Wie die zu erreichen sind, finden Sie im Gemeindebrief.
Wenn Sie getauft sind:
Sie erklären dies durch eine Unterschrift auf einem entsprechenden Formular. Das bekommen Sie in den Kirchenbüros. Wenn Sie uns anrufen, können wir es Ihnen auch zuschicken. Es ist auch möglich, sich das Formular über diese Internet-Seite ausdrucken zu lassen.
Neben der eigentlichen Erklärung brauchen wir von Ihnen Angaben zur Taufe, ggf. zur Konfirmation und zum Austritt. Falls Sie Probleme haben, die jeweiligen Orte und Termine anzugeben, helfen wir Ihnen.
Mit Ihrer Erklärung (und der Unterschrift der/des zuständigen Pastorin/Pastors) sind Sie wieder Mitglied der Ev.-Luth. Kirche Nordelbien. Sie gehören dann jeweils zu der Kirchengemeinde Ihres Wohnortes.
Wenn Sie nicht getauft sind:
Sie werden Mitglied der Kirche durch die Taufe. Es werden in unserer Gemeinde immer wieder auch Erwachsene getauft. Wenden Sie sich an eine Pastorin/einen Pastor.
Welcher Pastor/welche Pastorin ist für mich zuständig?
Das Formular "(Wieder-) Eintritt" bekommen Sie hier.
Ab welchem Alter kann ein Jugendlicher in die Kirche eintreten oder austreten?
In Deutschland wird man mit Vollendung des 14. Lebensjahres religionsmündig und entscheidet dann selbst über die Zugehörigkeit zur Kirche. Deshalb findet die Konfirmanden-Zeit und die Konfirmation zu diesem Zeitpunkt statt.
Kann ich statt der Kirchensteuer andere Formen der Bezahlung wählen (Spenden)?
Nein. Die Kirchensteuer ist Grundlage für die Finanzierung der kirchlichen Aufgaben. Sie ist sozial weitestgehend gerecht und mit einem geringeren Verwaltungsaufwand als alle anderen denkbaren Finanzierungssystem verbunden.
Kann ich die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde wechseln ohne den Wohnort zu wechseln?
Ja. Am einfachsten ist es, wenn Sie sich an das Kirchenbüro der Gemeinde wenden, zu der Sie wechseln möchten. Sie stellen dort einen Umgemeindungsantrag. Die Erziehungsberechtigten können diesen Antrag auch für ihre Kinder unter 14 Jahren stellen.
Was kostet mich die Mitgliedschaft in der Kirche?
9% der Einkommens- bzw. Lohnsteuer.
Wie kann ich aus der Kirche austreten?
Der Austritt aus der Kirche wird gegenüber dem Staat erklärt. In Halstenbek konkret gegenüber dem Standesamt im Rathaus. Diese Regelung wurde auf staatlichen Wunsch in den entsprechenden Verträgen zwischen Staat und Kirche vereinbart. Die kommunale Verwaltung verlangt für den Austritt eine Gebühr. Der Staat will mit dieser Regelung erreichen, das auf Austrittswillige kein Druck ausgeübt wird. Falls Sie mit dem Gedanken spielen, aus der Kirche auszutreten, bieten wir Ihnen gerne ein Gespräch darüber an. Ihre Entscheidung wird in jedem Fall respektiert.
Ich bin neuzugezogen. Wie erfahre ich, welcher Pastor oder welche Pastorin für mich zuständig ist?
Wenn sie neuzugezogen sind, bekommen Sie von uns Begrüßungsschreiben. Es dauert allerdings sehr lange, bis wir von den Meldebehörden Ihren Namen und Ihre Anschrift bekommen. Deshalb kann es mehr als 6 Monate dauern, bis Sie das Schreiben erhalten. Deshalb geben wir Ihnen hier die Möglichkeit, schon einmal herauszufinden, wer zuständig ist.
Welcher Pastor/welche Pastorin ist für mich zuständig?
Telefonnummern der PastorInnen im Gemeindebrief.
An wen wende ich mich, wenn ich ehrenamtlich in der Kirchengemeinde mitarbeiten möchte?
An eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter, eine Pastorin/einen Pastor der Kirchengemeinde. Wie die zu erreichen sind, finden Sie im Gemeindebrief.
Taufe
Wie alt sollte das Kind bei der Taufe sein?
In der Regel lassen Eltern ihre Kinder innerhalb des ersten Lebensjahres taufen. Es gibt aber kein vorgeschriebenes Taufalter.
Was ist zur Vorbereitung der Taufe zu bedenken?
Zunächst:
- Mögliche Termine im Kirchenbüro erfragen bzw. dem Gemeindebrief entnehmen
- Auswahl von ein bis zwei Taufpaten/innen
- Anmeldung zur Taufe im Kirchenbüro
Benötigte Unterlagen:
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Familien-Stammbuch, falls dort eine Eintragung der Taufe vorgenommen werden soll
- Patenschein, sofern der / die Paten nicht in Halstenbek wohnen.
Allgemeine Informationen für Ihre weitere Zeitplanung:
Etwa vier Wochen vor der Taufe:
Vereinbarung eines Termins für das Taufgespräch mit dem Pastor/der Pastorin, der/die den Gottesdienst leitet.
In den letzen 14 Tagen vor der Taufe:
Taufgespräch mit der Pastorin/dem Pastor
Der Sonntagsgottesdienst mit Taufen dauert ca. eine Stunde.
Warum praktiziert die evangelische Kirche die Kindertaufe?
Weil die Taufe als ein Geschenk Gottes verstanden werden soll, und nicht als eigener Verdienst. Kleine Kinder können noch nichts zur Taufe hinzutun. Gott beschenkt sie unabhängig davon, wie sie sich verhalten. Eltern und Paten haben die Aufgabe, stellvertretend den Glauben für die Kinder zu bezeugen und den Kindern im Heranwachsen zu vermitteln.
Was ist, wenn wir unser Kind jetzt nicht taufen lassen?
Ihr Kind wird mit 14 Jahren religionsmündig, also "religiös erwachsen". Ihr Kind entscheidet dann selbst, ob es sich taufen lässt.
Ich wurde als Kind getauft. Später sind meine Eltern aus der Kirche ausgetreten. Ich möchte nun wieder in die Kirche eintreten. Muss ich wieder getauft werden?
Nein. Die Gültigkeit einer Taufe besteht immer, sie wird durch einen zeitweiligen Austritt nicht aufgehoben.
Ich bin in der Kirche, mein Ehepartner nicht. Können wir unser Kind taufen lassen?
Ja, wenn sie beide es möchten, wird ihr Kind getauft.
Wir sind als Eltern beide nicht in der Kirche. Können wir unser Kind taufen lassen?
Mindestens ein Elternteil soll der Kirche angehören, damit die christliche Erziehung des Kindes gewährleistet ist. Wenn beide Eltern der Kirche nicht angehören, wird die Taufe daher in der Regel aufgeschoben. In besonderen Fällen kann der Pastor/in vom Aufschub absehen, wenn z.B. andere Personen an Eltern Statt die Kinder erziehen und für die christliche Glaubenserziehung Sorge tragen.
Wir sind nicht kirchlich getraut. Können wir unser Kind taufen lassen?
Entscheidend ist nicht die kirchliche Trauung, sondern die Kirchenmitgliedschaft der Eltern. Manche Paare nehmen die Taufe des Kindes auch zum Anlass, eine nicht stattgefundene kirchliche Trauung zu feiern. Fragen sie gern Ihren Pastor/in nach dieser Möglichkeit.
Kann mein Kind auch ohne Taufe an den Angeboten der Kirchengemeinde teilnehmen?
Ja, Ihr Kind ist dazu eingeladen.
Was kostet die Taufe in einer Kirche?
Der Taufgottesdienst ist kostenlos. Die anfallenden Kosten werden von der Kirchensteuer getragen.
Wer kann Pate eines Kindes werden?
In der evangelischen Kirche darf jedes konfirmierte Kirchenmitglied Pate werden. Paten müssen sich durch einen Patenschein ausweisen. Dieser Patenschein belegt, dass die Paten sowohl getauft als auch konfirmiert und Mitglied einer christlichen Kirche sind. Sie erhalten den Patenschein bei Ihrem zuständigen Kirchenbüro. Wenn Sie Pate in ihrer eigenen Gemeinde werden, benötigen Sie keinen Patenschein.
Darf auch jemand Pate werden, der nicht in der Kirche ist oder einer anderen Religion angehört?
Die Paten müssen einer christlichen Kirche angehören und ein Pate sollte Mitglied einer evangelischen Kirche sein.
Wie viele Paten oder Patinnen darf man haben?
In der Regel sind es zwei Paten. Aber auch nur ein Pate oder mehrere Paten sind möglich.
Wie erfahre ich, wann Taufgottesdienste stattfinden?
Wir wollen eine Taufkerze für unser Kind haben. Müssen wir diese Kerze selbst besorgen?
Nein, im Kirchenbüro können sie sich eine Kerze aussuchen.
Können wir auswählen, welcher Pastor oder welche Pastorin die Taufe vollzieht?
Ja, allerdings ist dadurch die Auswahl der Termine eingegrenzt. Fragen Sie im Kirchenbüro nach.
Die Öffnungszeiten der Kirchenbüros finden Sie hier.
Wie melde ich eine Taufe an?
Die Anmeldungen zur Taufe werden im Kirchenbüro entgegen genommen.
Sie benötigen dazu folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Familien-Stammbuch, falls dort eine Eintragung der Taufe vorgenommen werden soll
- Patenschein, sofern der/die Paten nicht in Halstenbek wohnen.
Die Öffnungszeiten der Kirchenbüros finden Sie hier.
In der Regel lassen Eltern ihre Kinder innerhalb des ersten Lebensjahres taufen. Es gibt aber kein vorgeschriebenes Taufalter.
Was ist zur Vorbereitung der Taufe zu bedenken?
Zunächst:
- Mögliche Termine im Kirchenbüro erfragen bzw. dem Gemeindebrief entnehmen
- Auswahl von ein bis zwei Taufpaten/innen
- Anmeldung zur Taufe im Kirchenbüro
Benötigte Unterlagen:
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Familien-Stammbuch, falls dort eine Eintragung der Taufe vorgenommen werden soll
- Patenschein, sofern der / die Paten nicht in Halstenbek wohnen.
Allgemeine Informationen für Ihre weitere Zeitplanung:
Etwa vier Wochen vor der Taufe:
Vereinbarung eines Termins für das Taufgespräch mit dem Pastor/der Pastorin, der/die den Gottesdienst leitet.
In den letzen 14 Tagen vor der Taufe:
Taufgespräch mit der Pastorin/dem Pastor
Der Sonntagsgottesdienst mit Taufen dauert ca. eine Stunde.
Warum praktiziert die evangelische Kirche die Kindertaufe?
Weil die Taufe als ein Geschenk Gottes verstanden werden soll, und nicht als eigener Verdienst. Kleine Kinder können noch nichts zur Taufe hinzutun. Gott beschenkt sie unabhängig davon, wie sie sich verhalten. Eltern und Paten haben die Aufgabe, stellvertretend den Glauben für die Kinder zu bezeugen und den Kindern im Heranwachsen zu vermitteln.
Was ist, wenn wir unser Kind jetzt nicht taufen lassen?
Ihr Kind wird mit 14 Jahren religionsmündig, also "religiös erwachsen". Ihr Kind entscheidet dann selbst, ob es sich taufen lässt.
Ich wurde als Kind getauft. Später sind meine Eltern aus der Kirche ausgetreten. Ich möchte nun wieder in die Kirche eintreten. Muss ich wieder getauft werden?
Nein. Die Gültigkeit einer Taufe besteht immer, sie wird durch einen zeitweiligen Austritt nicht aufgehoben.
Ich bin in der Kirche, mein Ehepartner nicht. Können wir unser Kind taufen lassen?
Ja, wenn sie beide es möchten, wird ihr Kind getauft.
Wir sind als Eltern beide nicht in der Kirche. Können wir unser Kind taufen lassen?
Mindestens ein Elternteil soll der Kirche angehören, damit die christliche Erziehung des Kindes gewährleistet ist. Wenn beide Eltern der Kirche nicht angehören, wird die Taufe daher in der Regel aufgeschoben. In besonderen Fällen kann der Pastor/in vom Aufschub absehen, wenn z.B. andere Personen an Eltern Statt die Kinder erziehen und für die christliche Glaubenserziehung Sorge tragen.
Wir sind nicht kirchlich getraut. Können wir unser Kind taufen lassen?
Entscheidend ist nicht die kirchliche Trauung, sondern die Kirchenmitgliedschaft der Eltern. Manche Paare nehmen die Taufe des Kindes auch zum Anlass, eine nicht stattgefundene kirchliche Trauung zu feiern. Fragen sie gern Ihren Pastor/in nach dieser Möglichkeit.
Kann mein Kind auch ohne Taufe an den Angeboten der Kirchengemeinde teilnehmen?
Ja, Ihr Kind ist dazu eingeladen.
Was kostet die Taufe in einer Kirche?
Der Taufgottesdienst ist kostenlos. Die anfallenden Kosten werden von der Kirchensteuer getragen.
Wer kann Pate eines Kindes werden?
In der evangelischen Kirche darf jedes konfirmierte Kirchenmitglied Pate werden. Paten müssen sich durch einen Patenschein ausweisen. Dieser Patenschein belegt, dass die Paten sowohl getauft als auch konfirmiert und Mitglied einer christlichen Kirche sind. Sie erhalten den Patenschein bei Ihrem zuständigen Kirchenbüro. Wenn Sie Pate in ihrer eigenen Gemeinde werden, benötigen Sie keinen Patenschein.
Darf auch jemand Pate werden, der nicht in der Kirche ist oder einer anderen Religion angehört?
Die Paten müssen einer christlichen Kirche angehören und ein Pate sollte Mitglied einer evangelischen Kirche sein.
Wie viele Paten oder Patinnen darf man haben?
In der Regel sind es zwei Paten. Aber auch nur ein Pate oder mehrere Paten sind möglich.
Wie erfahre ich, wann Taufgottesdienste stattfinden?
Wir wollen eine Taufkerze für unser Kind haben. Müssen wir diese Kerze selbst besorgen?
Nein, im Kirchenbüro können sie sich eine Kerze aussuchen.
Können wir auswählen, welcher Pastor oder welche Pastorin die Taufe vollzieht?
Ja, allerdings ist dadurch die Auswahl der Termine eingegrenzt. Fragen Sie im Kirchenbüro nach.
Die Öffnungszeiten der Kirchenbüros finden Sie hier.
Wie melde ich eine Taufe an?
Die Anmeldungen zur Taufe werden im Kirchenbüro entgegen genommen.
Sie benötigen dazu folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Familien-Stammbuch, falls dort eine Eintragung der Taufe vorgenommen werden soll
- Patenschein, sofern der/die Paten nicht in Halstenbek wohnen.
Die Öffnungszeiten der Kirchenbüros finden Sie hier.
Konfirmation
In welchem Alter kann ich mein Kind zum Konfirmandenunterricht anmelden?
Ihr Kind sollte zur Konfirmation 14 Jahre alt sein. Die Anmeldung erfolgt daher in der Regel mit 13 Jahren, da in Halstenbek die Konfirmationszeit 1 Jahr beträgt.
Wann und wo melde ich mein Kind zum Unterricht an?
Sie melden Ihr Kind in Ihrem zuständigen Kirchenbüro an. Die Anmeldungen erfolgen jeweils im Februar für die Konfirmationen im April/Mai des Folgejahres. Die genauen Termine finden Sie in der Winter- oder der Frühjahrsausgabe des Gemeindebriefes.
Welche Rechte hat ein konfirmiertes Mitglied der Gemeinde?
Mit der Konfirmation wird das Recht verliehen, in eigener Verantwortung in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen, Pate zu werden und eine Nottaufe vorzunehmen. Das passive Wahlrecht, das Recht an kirchlichen Wahlen teilzunehmen, und das aktive Wahlrecht, das Recht in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden, werden erst mit der Vollendung des 16. bzw. 18. Lebensjahres dem konfirmierten Gemeindemitglied zu gesprochen.
Mein Kind wurde nicht getauft. Kann es trotzdem den Konfirmandenunterricht besuchen und konfirmiert werden?
Ja. Ihr Kind wird dann entweder während der Konfirmandenzeit bzw. kurz vor dem Konfirmationssonntag getauft.
Wir als Eltern sind nicht in der Kirche. Kann unser Kind trotzdem den Konfirmandenunterricht besuchen und konfirmiert werden?
Ja.
Kann mein Kind frei wählen, ob es zum Gemeindezentrum Erlöserkirche oder zum Gemeindezentrum Arche Noah geht, um am Konfirmandenunterricht teilzunehmen?
In der Regel ergibt sich die Aufteilung eines Konfirmandenjahrganges innerhalb unserer Gemeinde nach Kriterien wie Wohnsitz oder Freundschaften. Bitte fragen sie bei ihrem/r Pastor/in im konkreten Einzelfall nach.
Ihr Kind sollte zur Konfirmation 14 Jahre alt sein. Die Anmeldung erfolgt daher in der Regel mit 13 Jahren, da in Halstenbek die Konfirmationszeit 1 Jahr beträgt.
Wann und wo melde ich mein Kind zum Unterricht an?
Sie melden Ihr Kind in Ihrem zuständigen Kirchenbüro an. Die Anmeldungen erfolgen jeweils im Februar für die Konfirmationen im April/Mai des Folgejahres. Die genauen Termine finden Sie in der Winter- oder der Frühjahrsausgabe des Gemeindebriefes.
Welche Rechte hat ein konfirmiertes Mitglied der Gemeinde?
Mit der Konfirmation wird das Recht verliehen, in eigener Verantwortung in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen, Pate zu werden und eine Nottaufe vorzunehmen. Das passive Wahlrecht, das Recht an kirchlichen Wahlen teilzunehmen, und das aktive Wahlrecht, das Recht in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden, werden erst mit der Vollendung des 16. bzw. 18. Lebensjahres dem konfirmierten Gemeindemitglied zu gesprochen.
Mein Kind wurde nicht getauft. Kann es trotzdem den Konfirmandenunterricht besuchen und konfirmiert werden?
Ja. Ihr Kind wird dann entweder während der Konfirmandenzeit bzw. kurz vor dem Konfirmationssonntag getauft.
Wir als Eltern sind nicht in der Kirche. Kann unser Kind trotzdem den Konfirmandenunterricht besuchen und konfirmiert werden?
Ja.
Kann mein Kind frei wählen, ob es zum Gemeindezentrum Erlöserkirche oder zum Gemeindezentrum Arche Noah geht, um am Konfirmandenunterricht teilzunehmen?
In der Regel ergibt sich die Aufteilung eines Konfirmandenjahrganges innerhalb unserer Gemeinde nach Kriterien wie Wohnsitz oder Freundschaften. Bitte fragen sie bei ihrem/r Pastor/in im konkreten Einzelfall nach.
Trauung
Ich bin in der Kirche, mein/e Partner/in nicht. Dürfen wir trotzdem kirchlich heiraten?
In der Regel wird erwartet, dass beide Partner Mitglied einer christlichen Kirche sind. Ausnahmen sind in das seelsorgerliche Ermessen des Pastors/der Pastorin gelegt. Sprechen Sie also Ihren Pastor/Ihre Pastorin frühzeitig darauf an.
Wir sind beide nicht in der Kirche. Dürfen wir trotzdem kirchlich heiraten?
In aller Regel nicht. Ausnahmen sind nur möglich, wenn nachvollziehbare Gründe einen Eintritt oder Wiedereintritt in die Kirche unmöglich machen.
Was kostet uns die Trauung in der Kirche?
Der kirchliche Dienst bei einer Trauung kostet Sie nichts. Die Finanzierung erfolgt über die Kirchensteuer.
Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung frei wählen?
Ja, wenn die Kirche frei ist und der Pastor/die Pastorin, die Organistin und der Küster zur Verfügung stehen. Sprechen Sie einen Termin frühzeitig und als erstes mit dem Kirchenbüro ab.
Die Öffnungszeiten der Kirchenbüros finden Sie hier.
Wie bereiten wir uns auf das Traugespräch vor?
Eine spezielle Vorbereitung ist nicht notwendig. Der Pastor/die Pastorin möchte Sie kennen lernen, etwas über ihr Leben und Ihre Interessen, über ihren bisherigen gemeinsamen Lebensweg und ihre Zukunftsplanungen erfahren. Ihnen wird geschildert, wie die Trauung abläuft und welche Inhalte damit verbunden sind. Sie können außerdem Fragen stellen und Wünsche äußern.
Wir wollen kirchlich heiraten. Wie müssen wir vorgehen?
Sobald Sie sich entschieden haben, dass und wann Sie standesamtlich heiraten wollen, erkundigen Sie sich im Kirchenbüro ob zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt im Anschluss oder am folgenden Tag die kirchliche Trauung möglich ist. Wenn Sie möchten, dass ein bestimmter Pastor oder eine bestimmte Pastorin den Gottesdienst hält, ist es u.U. sogar besser, noch vor Festlegung des Termins beim Standesamt im Kirchenbüro anzurufen. Wird kein besonderer Wunsch geäußert, übernimmt der/die zuständige bzw. verfügbare Pastor/Pastorin die Trauung.
Ist ein Termin gefunden, muss die Trauung im Kirchenbüro angemeldet werden. Dazu sind Angaben über Geburt, Taufe und Konfirmation beider Partner erforderlich. Einige Wochen vor dem Termin der Trauung macht der Pastor / die Pastorin mit Ihnen einen Termin für einen Besuch ab, der einige Tage vor der Trauung stattfindet. Dabei geht es darum, Sie kennen zu lernen, Ablauf und Inhalt des Gottesdienstes zu besprechen und auf Ihre Fragen und Wünsche einzugehen.
Ich bin geschieden, mein neuer Partner war bisher ledig. Kann ich wieder kirchlich heiraten?
Ja. Der Pastor/die Pastorin wird in der Regel auf das Thema eingehen, weil er/sie davon ausgeht, dass es auch für Sie von Bedeutung ist.
Wir sind beide schon einmal geschieden worden. Können wir wieder kirchlich heiraten?
Ja. Der Pastor/die Pastorin wird in der Regel auf das Thema eingehen, weil er/sie davon ausgeht, dass es auch für Sie von Bedeutung ist.
Ich bin verwitwet. Kann ich wieder kirchlich heiraten?
Ja, selbstverständlich. Im Trauversprechen, das Sie einmal abgegeben haben, hieß es: "Bis der Tod euch scheidet."
In der Regel wird erwartet, dass beide Partner Mitglied einer christlichen Kirche sind. Ausnahmen sind in das seelsorgerliche Ermessen des Pastors/der Pastorin gelegt. Sprechen Sie also Ihren Pastor/Ihre Pastorin frühzeitig darauf an.
Wir sind beide nicht in der Kirche. Dürfen wir trotzdem kirchlich heiraten?
In aller Regel nicht. Ausnahmen sind nur möglich, wenn nachvollziehbare Gründe einen Eintritt oder Wiedereintritt in die Kirche unmöglich machen.
Was kostet uns die Trauung in der Kirche?
Der kirchliche Dienst bei einer Trauung kostet Sie nichts. Die Finanzierung erfolgt über die Kirchensteuer.
Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung frei wählen?
Ja, wenn die Kirche frei ist und der Pastor/die Pastorin, die Organistin und der Küster zur Verfügung stehen. Sprechen Sie einen Termin frühzeitig und als erstes mit dem Kirchenbüro ab.
Die Öffnungszeiten der Kirchenbüros finden Sie hier.
Wie bereiten wir uns auf das Traugespräch vor?
Eine spezielle Vorbereitung ist nicht notwendig. Der Pastor/die Pastorin möchte Sie kennen lernen, etwas über ihr Leben und Ihre Interessen, über ihren bisherigen gemeinsamen Lebensweg und ihre Zukunftsplanungen erfahren. Ihnen wird geschildert, wie die Trauung abläuft und welche Inhalte damit verbunden sind. Sie können außerdem Fragen stellen und Wünsche äußern.
Wir wollen kirchlich heiraten. Wie müssen wir vorgehen?
Sobald Sie sich entschieden haben, dass und wann Sie standesamtlich heiraten wollen, erkundigen Sie sich im Kirchenbüro ob zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt im Anschluss oder am folgenden Tag die kirchliche Trauung möglich ist. Wenn Sie möchten, dass ein bestimmter Pastor oder eine bestimmte Pastorin den Gottesdienst hält, ist es u.U. sogar besser, noch vor Festlegung des Termins beim Standesamt im Kirchenbüro anzurufen. Wird kein besonderer Wunsch geäußert, übernimmt der/die zuständige bzw. verfügbare Pastor/Pastorin die Trauung.
Ist ein Termin gefunden, muss die Trauung im Kirchenbüro angemeldet werden. Dazu sind Angaben über Geburt, Taufe und Konfirmation beider Partner erforderlich. Einige Wochen vor dem Termin der Trauung macht der Pastor / die Pastorin mit Ihnen einen Termin für einen Besuch ab, der einige Tage vor der Trauung stattfindet. Dabei geht es darum, Sie kennen zu lernen, Ablauf und Inhalt des Gottesdienstes zu besprechen und auf Ihre Fragen und Wünsche einzugehen.
Ich bin geschieden, mein neuer Partner war bisher ledig. Kann ich wieder kirchlich heiraten?
Ja. Der Pastor/die Pastorin wird in der Regel auf das Thema eingehen, weil er/sie davon ausgeht, dass es auch für Sie von Bedeutung ist.
Wir sind beide schon einmal geschieden worden. Können wir wieder kirchlich heiraten?
Ja. Der Pastor/die Pastorin wird in der Regel auf das Thema eingehen, weil er/sie davon ausgeht, dass es auch für Sie von Bedeutung ist.
Ich bin verwitwet. Kann ich wieder kirchlich heiraten?
Ja, selbstverständlich. Im Trauversprechen, das Sie einmal abgegeben haben, hieß es: "Bis der Tod euch scheidet."
Kindertagesstätte
Darf mein Kind auch ohne die Taufe die Kindertagesstätte der Kirchengemeinde "Kindergarten Erlöserkirche" besuchen?
Ja. In kirchlichen Kindergärten sind alle Kinder willkommen.
Sind die Elternbeiträge im kirchlichen Kindergarten für getaufte und ungetaufte Kinder gleich?
Ja, die Taufe spielt bei der Beitragsbemessung keine Rolle.
Sind die Elternbeiträge im kirchlichen Kindergarten unterschiedlich je nachdem, ob die Eltern in der Kirche sind oder nicht?
Nein, die Kirchenmitgliedschaft der Eltern spielt bei der Beitragsbemessung keine Rolle.
Ja. In kirchlichen Kindergärten sind alle Kinder willkommen.
Sind die Elternbeiträge im kirchlichen Kindergarten für getaufte und ungetaufte Kinder gleich?
Ja, die Taufe spielt bei der Beitragsbemessung keine Rolle.
Sind die Elternbeiträge im kirchlichen Kindergarten unterschiedlich je nachdem, ob die Eltern in der Kirche sind oder nicht?
Nein, die Kirchenmitgliedschaft der Eltern spielt bei der Beitragsbemessung keine Rolle.